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Allgemeine Geschäftsbedingungen STUDIO GORDON * Computer,HiFi,Video Vertrieb KELTERN*

• 1. Geltung der Bedingungen

1.1 Der erteilte Auftrag und alle künftigen Aufträge werden ausschließlich zu diesen Bedingungen ausgeführt , die durch die Auftragserteilung, spätestens durch die Annahme der Lieferung als anerkannt gelten .

1.2 Von diesen Bedingungen abweichende Absprachen, auch solche mit unseren Vertretern, bedürfen ebenso wie die Vereinbarung abweichender Bedingungen des Käufers zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1.3 Aufträge gelten nur nach der Gegenzeichnung eines Geschäftsführers von Studio Gordon als angenommen.

• 2. Angebote und Beschreibungen

2.1 Unsere Angebote und Verträge verstehen sich stets freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit, insbesondere der Belieferung durch unsere Lieferanten.

2.2 Falls nichts anderes ausdrücklich und schriftlich zugesichert ist, geben Beschreibungen unserer Produkte und Leistungen durchschnittliche Erfahrungswerte wieder, von denen im Einzelfall Abweichungen möglich sind.

• 3. Ausführung der Leistungen

3.1 Angegebene Lieferfristen und Termine zur Ausführung sonstiger Leistungen werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen , die wir trotz der nach Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, gleichwohl ob bei uns, unseren Vorlieferanten oder Transporteuren entbinden uns ohne Schadensersatzpflicht von der Einhaltung angegebener Termine.

3.2 Teillieferungen sind zulässig.

3.3 Unsere Warensendungen oder etwaige Rücksendungen z.b. Reparatursendungen reisen auf Gefahr des Bestellers, auch bei Frankolieferungen oder soweit Transport und/oder Montage durch unsere Leute erfolgen.

• 4. Gewährleistung und Haftung

4.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt zu untersuchen. Etwa aufgetretene oder entdeckte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt einer Ware, bzw. bei etwaigen versteckten Mängeln nach deren Auftreten, schriftlich zu melden. Für Mängel , die nachweislich durch Hersteller oder Lieferanten entstanden sind, übernehmen wir für die Dauer von sechs Monaten ab Lieferdatum eine Gewährleistung. Davon abweichende Gewährleistungsfristen sichern wir im Angebot schriftlich zu. Verschleißteile werden nur gegen Kostenerstattung ersetzt.

4.2 Im Falle ordnungsgemäß gerügter Mängel übernehmen wir nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz oder Instandsetzung. Es steht uns dabei frei , diese Arbeiten am Montageort vorzunehmen oder die freie Anlieferung der mangelhaften Teile/Geräte zu verlangen. Eine Gewährleistungsanerkennung kann nur in unseren technischen Räumen durch uns erfolgen. Defekte, die durch unrichtige Behandlung, außergewöhnliche Beanspruchung, Nichtbeachtung der Montage- oder Betriebsanleitungen oder durch Eingriffe Dritter entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Eine weitergehende Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften trifft uns nur, falls die Zusicherung den Käufer gerade gegen den eingetretenen Mangelfolgeschaden absichern sollte. Bei Fehlschlägen der Instandsetzung nach drei Versuchen oder der Ersatzlieferung sowie im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist der Käufer nur berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Durch Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Lauf.

4.3 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat.

4.4 Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht übertragbar.

• 5. Zahlungsbedingungen

5.1 Falls nicht anderes schriftlich vereinbart erfolgt die Bezahlung bei Übergabe an uns oder unseren Spediteur ohne Abzug.

5.2 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

5.3 Bei Zugriffen Dritter auf unsere Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

5.4 Auf Verlangen von STUDIO GORDON verpflichtet sich der Käufer ggf. eine Sicherheitsabtretung zu unterschreiben.

• 6. Lieferbedingungen Software :

6.1 STUDIO GORDON weist darauf hin, daß beim Kauf von Software keine Eigentumsrechte, sondern grundsätzlich nur Nutzungsrechte erworben werden. Diese Nutzungsrechte sind nicht übertragbar.

6.2 STUDIO GORDON macht darauf aufmerksam, daß es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme, insbesondere wenn Sie mit anderen Programmen verbunden werden, so zu entwickeln, daß Sie absolut fehlerfrei arbeiten. Gegenstand der Lieferung ist jedoch ein Programm, das im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Es wird keine Haftung für versteckte Fehler der Programmierwerkzeuge wie Compiler, etc. übernommen.

6.3 Für die Fehlerfreiheit kann aus den oben genannten Gründen keine Gewährleistung übernommen werden. Insbesondere übernimmt STUDIO GORDON keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von Ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Kunde.

6.4 Die von uns verkauften Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der Besteller verpflichtet sich, die erworbenen Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit auf einem Arbeitplatz einzusetzen. Sollte die Software mehrplatzfähig sein, so beschränkt sich die Lizenz auf eine Firma, zusammenhängende Geschäftsräume und die lizenzierte Anzahl von Arbeitplätzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Programme und deren Beschreibungen ohne unsere Zustimmung weder zu vervielfältigen, noch vervielfältigen zu lassen und keinem Unbefugten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Besteller zur Schadensersatzleistung.

• 7. Schlußbestimmungen

7.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Pforzheim

7.2 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

STUDIO GORDON Keltern April 1989